BGH - Beschluss vom 08.11.2017 (KZR 59/16)
Der Streitwert für die Revision wird in Abänderung der Festsetzung im Beschluss vom 17. Oktober 2017 auf 25.000 € festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung war von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 1 GKG abzuändern. Der [...]