Die steuerliche Organschaft und ihre Formen: Was sind die Voraussetzungen und welche Rechtsfolgen ergeben sich

Die Organschaft ist ein steuerliches Rechtsinstitut. Zu unterscheiden sind dabei die körperschaftsteuerliche Organschaft, die gewerbesteuerliche Organschaft, die umsatzsteuerliche Organschaft und die grunderwerbsteuerliche Organschaft. Diese Unterscheidung ist wichtig und gleichzeitig nicht einfach, denn es existieren keine einheitliche Regelungen. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen daher eigenständig und differenziert herausgearbeitet werden.

Um dies für Sie einfacher zu gestalten, haben wir in unserem Fachbeitrag die verschiedenen Formen der Organschaften zusammengefasst und jeweils die Voraussetzungen und Rechtsfolgen zusammengetragen. Dadurch erhalten Sie einen optimalen Überblick zur steuerlichen Organschaft. Außerdem haben wir für Sie die aktuelle Rechtsprechung zum Thema recherchiert, um die Materie noch einmal aus der Praxis-Sicht zu betrachten.

 

Der Begriff der Organschaft

Organschaft ist ein rein steuerliches Rechtsinstitut zur Besteuerung verbundener Unternehmen im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Bei einer Organschaft bestehen mindestens zwei zivil- bzw. gesellschaftsrechtlich selbständige Betriebe, bei denen eine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt. Das Steuerrecht folgt i.d.R. aber einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 39 Abs. 2 AO ), so dass hinsichtlich der steuerlichen Folgen einer Organschaft die Selbständigkeit der beiden Betriebe in Teilen verlorengeht. So weist die Organgesellschaft eine dem Organträger gegenüber untergeordnete eingegliederte Stellung auf, der Organträger spielt also eine übergeordnete, die Organgesellschaft beherrschende Rolle. [...]

In dieser allgemeinen Einführung erfahren Sie, was eine Organschaft ausmacht.

Mehr erfahren

Die körperschaftsteuerliche Organschaft

Liegen die Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft vor, wird dem Organträger das Einkommen der Organgesellschaft steuerlich zugerechnet. Die Organschaft ermöglicht damit einen sofortigen Ausgleich von Verlusten der Organgesellschaft mit Gewinnen des Organträgers und umgekehrt und damit eine entsprechende Minderung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbelastung. [...]

Lesen Sie hier alles über die körperschaftsteuerliche Organschaft.

Mehr erfahren

Die gewerbesteuerliche Organschaft

Die Vorteile der gewerbesteuerlichen Organschaft liegen in der Möglichkeit der sofortigen Gewerbeverlustverrechnung sowie in der Vermeidung der zweifachen Erfassung von Entgelten für Dauerschulden beim Gewerbeertrag.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2002 gibt es zwischen den Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen und der körperschaftsteuerlichen Organschaft keine Abweichungen mehr. Liegen also die vorstehend beschriebenen Tatbestandsmerkmale für eine körperschaftsteuerliche Organschaft vor, besteht somit auch eine gewerbesteuerliche Organschaft. [...]

Dieser Fachbeitrag beschäftigt sich mit der gewerbesteuerlichen Organschaft.

Mehr erfahren

Die umsatzsteuerliche Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung vor, wenn eine juristische Person oder - unter weiteren Voraussetzungen auch eine Personengesellschaft - nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Im Gegensatz zur körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ist nicht erforderlich, dass eine bestimmte zeitliche Voraussetzung erfüllt ist. Die umsatzsteuerliche Organschaft beginnt, wenn alle Eingliederungsvoraussetzungen erfüllt sind, wobei dies auch im Laufe eines Kalenderjahres erfolgen kann. Der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags nicht erforderlich. [...]

Hier erfahren Sie mehr zur umsatzsteuerlichen Organschaft.

Mehr erfahren

Die grunderwerbsteuerliche Organschaft

Anders als bei der umsatzsteuerlichen, körperschaftsteuerlichen oder gewerbesteuerlichen Organschaft werden durch das Begründen einer grunderwerbsteuerlichen Organschaft keine Steuervorteile erzielt. Die Unternehmen eines Organkreises bleiben grunderwerbsteuerrechtlich selbständige Rechtsträger. Grundstücksübertragungen zwischen Unternehmen des Organkreises unterliegen daher uneingeschränkt der Grunderwerbsteuer.Nachfolgend werden nur die Grundsätze der grunderwerbsteuerlichen Organschaft dargestellt.[...]

Auch zur grunderwerbsteuerlichen Organschaft können Sie hier alles erfahren.

Mehr erfahren

BFH - Urteil vom 23.08.2017 (I R 80/15): Anspruch auf Billigkeitserlass wegen verzögerten Wirksamwerdens einer körperschaftsteuerliche Organschaft

Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde —hier: Registergericht— beruhen sollte. [...]

Dieses aktuelle Urteil beschäftigt sich mit der körperschaftsteuerliche Organschaft.

Mehr erfahren

FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.04.2016 (1 K 3466/14): Voraussetzungen für das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Streitig ist das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Mai 2007 gegründete GmbH. Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr A (A). Gegenstand der Klägerin ist laut Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschafterbeschluss vom 29. Februar 2008 das "Erbringen von ... medizinischen ... Leistungen". [...]

Auch in diesem Urteil spielen Organschaften eine wichtige Rolle.

Mehr erfahren

Checkliste: Ausscheiden gegen Abfindung

Welche Faktoren beeinflussen die Abfindung des Gesellschafters? Diese Checkliste hilft Ihnen Schritt für Schritt bei der Bewertung!

» Hier kostenlos downloaden!

Empfehlungen der Redaktion

 

Sichern Sie sich das Fachwissen von Wolfgang Bolk und beraten Sie Ihre Personengesellschaftsmandate sicher und kompetent.

Mit der Onlineplattform Zugriff jederzeit von überall!

19,95 € mtl. zzgl. USt
 

Sichern Sie sich das bewährte Fachbuch in der umfassend überarbeiteten und erweiterten zweiten Auflage. Neu enthalten sind u.a. Erläuterungen zur Grunderwerbsteuerreform, zum KöMoG, zum Mehrwertsteuerpaket zu Status und Haftung des GmbH-Geschäftsführers, sowie eine umfassende überarbeitete Darstellung der Beratungsschwerpunkte in Organschaftsfällen.

 

169,00 € pro Stk. zzgl. Versand und USt