Rechtsberatung im Immobilienrecht: So behalten Sie als Steuerberater den Durchblick!

Das Grundbuch ist unrichtig, der Mandant möchte etwas zu Grundpfandrechten wissen oder hat Probleme mit dem Grundbuchamt? Solche Probleme aus dem Immobilienrecht kommen immer wieder gegenüber dem Steuerberater zur Sprache. In vielen Fällen ist immobilienrechtliche Beratung durch den Steuerberater zulässig: Dem Mandanten ist oft bereits geholfen, wenn er auf Einzelheiten des Grundbuchverfahrens hingewiesen wird. Damit Sie stets das notwendige Wissen parat haben, finden Sie hier das wesentliche Immobilienrecht für Steuerberater.

Immobilienrecht - Die Funktion des Grundbuchs

Ein Mandant hat mit einem Veräußerer einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen. Er möchte wissen, ob er durch Vertragsabschluss bereits Eigentümer geworden ist.

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Immobilienrecht - Das Eintragungsverfahren

Ein Mandant möchte zugunsten seines Nachbarn ein Nießbrauchrecht bestellen und fragt Sie, wie dies rechtlich umgesetzt werden kann.

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Der Rang der Grundstücksrechte

Ein Mandant möchte von Ihnen wissen, was es mit dem Rang der Grundstücksrechte auf sich hat.

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Das unrichtige Grundbuch - Widerspruch und Grundbuchberichtigungsanspruch

Ein Mandant hat durch notariellen Kaufvertrag "die Parzelle A" an einen Nachbarn veräußert. Infolge eines gemeinschaftlichen Irrtums wurde der Kaufgegenstand aber als "Parzelle B" bezeichnet. Das zuständige Grundbuchamt hat den Nachbarn als Eigentümer der "Parzelle B" ins Grundbuch eingetragen. Der Mandant möchte wissen, was nun zu tun ist.

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"Änderungen" an Grundstücken und Grundstücksrechten

Ein Mandant möchte von Ihnen wissen, welche Rechtsänderungen an Grundstücken in das Grundbuch eingetragen werden müssen.

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Die Vormerkung

Ein Mandant möchte durch notariellen Kaufvertrag ein Grundstück erwerben. Er fragt, auf welche Art und Weise er sicherstellen könne, dass das Eigentum auf ihn übergeht und er als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

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Die notarielle Form des Grundstückskaufvertrags

Ein Mandant hat ein Grundstück an einen Nachbarn notariell verkauft. In einem schriftlichen, nicht notariell beurkundeten Zusatzabkommen hat sich der Nachbar zur Rückübereignung unter gewissen Bedingungen bereiterklärt. Der Mandant bereut den Abschluss des Kaufvertrags und fragt, was er tun kann.

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Die Übereignung von Grundstücken - Die Auflassung

Ein Mandant hat an einen Nachbarn ein Grundstück mit notariellem Kaufvertrag veräußert und daraufhin dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt, man solle das Eigentum auf den Nachbarn übertragen. Das Grundbuchamt weigert sich. Er fragt Sie um Rat.

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Nutzungsrechte an Grundstücken

Ein Mandant möchte wissen, welche Nutzungsrechte an Grundstücken begründet werden können und fragt Sie um Rechtsrat.

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Die Sicherungsrechte an Grundstücken - Grundpfandrechte

Ein Mandant möchte wissen, welche Grundpfandrechte es gibt und welche Funktion diese haben.

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