Zuzahlungen des Arbeitnehmers (zu den Firmenwagen-Kosten)

Arbeitgeber begrenzen die Kosten für ihren betrieblichen Fuhrpark gerne, indem sie die Arbeitnehmer an den Kosten der Dienstwagen beteiligen (z.B. durch Zuzahlungen zu den Anschaffungs-, Betriebs- oder Leasingkosten).

Sofern der Arbeitnehmer für die Nutzung eines Dienstwagens einen Eigenanteil leistet, kann er diesen mitunter von seinem geldwerten Vorteil abziehen. Hierfür sollte er folgende Grundsätze kennen, die das Bundesfinanzministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat.

Pauschale Zuzahlungen

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer pauschal (z.B. 200 € pro Monat) oder kilometerbezogen zahlt (z.B. 0,20 € pro privat gefahrenem Kilometer), dürfen vom berechneten Nutzungsvorteil abgezogen werden. Dies gilt sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.

Hinweis: Die Arbeitsparteien sollten eine Zuzahlung des Arbeitnehmers aber unbedingt arbeitsvertraglich festschreiben, damit sie steuerlich anerkannt wird! Durch die Anrechnung der gezahlten Nutzungsentgelte kann allerdings kein negativer Arbeitslohn bzw. kein Werbungskostenabzug entstehen.

Übernahme einzelner Kosten

Steuerlich anders als pauschale bzw. kilometerbezogene Zuzahlungen werden individuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers behandelt. Solche Fallgestaltungen liegen vor, wenn

  • der Arbeitnehmer einzelne Kosten seines Dienstwagens übernimmt (z.B. Benzinkosten),
  • einzelne Kosten zunächst vom Arbeitgeber verauslagt und später an den Arbeitnehmer weiterbelastet werden,
  • der Arbeitnehmer zunächst pauschale Abschlagszahlungen leistet, die später nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Diese Nutzungsentgelte dürfen nicht vom errechneten Nutzungsvorteil abgezogen werden! Sofern die 1-%-Regelung angewandt wird, wirken sich die Zuzahlungen somit überhaupt nicht aus.

Hinweis: Die Arbeitsparteien sollten in diesen Fällen prüfen, ob statt der individuellen Kostenbeteiligung nicht besser ein pauschales Nutzungsentgelt vereinbart werden kann. 

Sofern der Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers nach der Fahrtenbuchmethode berechnet wird, dürfen die individuell getragenen Kfz-Kosten des Arbeitnehmers zwar ebenfalls nicht direkt vom ermittelten Nutzungsvorteil abgezogen werden, sie mindern aber zumindest die Gesamtkosten des Kfz, die für die Vorteilsermittlung zugrunde gelegt werden. Somit ergibt sich wenigstens eine geringfügige steuerentlastende Wirkung.

Hinweis: Auch Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens können vom Nutzungsvorteil nach der 1-%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode abgezogen werden. Bei letzterer Methode gilt dies aber nur, wenn die Anschaffungskosten, die für die Abschreibungsermittlung bei den Gesamtkosten zugrunde gelegt wurden, nicht schon um die Arbeitnehmerzuschüsse gemindert worden sind. Eine Anrechnung der Zuschüsse darf den geldwerten Vorteil im Zahlungsjahr bis auf 0 € „drücken“; ein verbleibender Zuschussteil darf in den Folgejahren vom Nutzungswert abgezogen werden.

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Themenseiten Dienstwagenregelung: Alle weiterführenden Beiträge auf einen Blick

Zu guter letzt sehen Sie hier eine Übersicht über alle Inhalte dieser Themenseiten. Über die folgenden weiterführenden Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu allen Aspekten rund um das Thema Dienstwagen. Weiter unten ergänzen wir für Sie außerdem laufend aktuelle Urteile und BMF-Schreiben, die sich mit dem Firmenwagen befassen. Lesen Sie jetzt weiter.

1. Einführung Dienstwagenregelung

2. Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

3. Wie ist der Dienstwagen zu versteuern?

4. Die 1 Prozent Regelung

5. Die Fahrtenbuchmethode

6. Zuzahlungen des Arbeitnehmers (zu den Firmenwagen-Kosten)

7. Vorteilsversteuerung vs. Werbungskostenabzug beim Dienstwagen

Dienstwagen: 8. Privatnutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer

9. Welche weiteren Fahrtkosten lassen sich steuerlich absetzen?

10. Exkurs Dienstfahrrad: Alle Informationen rund um die Nutzung von (Elektro-) Dienstfahrrädern

11. Die wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen rund um Dienstwagen

 

Aktuelle gerichtliche Entscheidungen, BMF-Schreiben und Gesetzesänderungen rund um das Thema Dienstwagen:

BFH, Beschl. v. 31.05.2023 - X B 111/22 – Privatnutzung und 1-%-Regel bei Handwerkerfahrzeug

BFH, Urt. v. 30.06.2022 - V R 25/21 – Firmenwagen: Privatnutzung und tauschähnlicher Umsatz

BFH, Urt. v. 09.06.2022 - VI R 26/20 – Fahrten zum Arbeitsplatz: Welche Kosten sind voll absetzbar?

BFH, Urt. v. 17.05.2022 - VIII R 26/20 – Firmenwagen: Leasingzahlungen und Kostendeckelung

BMF-Schreiben vom 07.02.2022 zur Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen

BMF-Schreiben vom 5.11.2021: Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs für private Fahrten

E-Fahrzeuge: Einkünfte erzielen durch Klimaschutzregeln

Firmenwagen: Welche Folgen haben Zahlungen des Arbeitnehmers? – BFH, Beschl. v. 16.12.2020 – VI R 19/18

Betriebliche Pkw-Nutzung: Was reicht als Nachweis?

EuGH-Urteil: Umsatzsteuer für die Überlassung des Firmenwagens – EuGH, Urt. v. 20.01.2021 - Rs. C-288/19?

Firmenwagen: Anschein der privaten Nutzung reicht aus – BFH, Beschl. v. 16.10.2020 - VI B 13/20

Firmenwagen: Nachweis fast ausschließlicher betrieblicher Nutzung – BFH, Urt. v. 15.07.2020 - III R 62/19

FG Köln: Das ist bei der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zu beachten!

Kfz: Wie wird die Umsatzsteuer bei Gemischtnutzung berechnet? – BFH, Urt. v. 03.03.2011 - V R 23/10, BStBl 2012 II 74

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Pkw-Nutzung: zeitweilige Nutzung, Leasing, Zuzahlung

 

Mandantenmerkblatt: Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer - Pkw und E-Bike

Bei Dienstwagen und E-Bike gibt es einiges zu beachten. Mit diesem Merkblatt geben Sie Ihren Mandanten die Infos an die Hand, die sie brauchen.

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Pkw-Nutzung Unternehmer

Was müssen Unternehmer bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten? Diese Infografik unterstützt Sie dabei, Ihrem Mandanten die Antworten anschaulich zu erklären.

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