Wie ist der Dienstwagen zu versteuern?

Bei Gehaltsverhandlungen ist der Dienstwagen ein beliebtes Extra – Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass dessen private Nutzung eine steuerliche Belastung nach sich zieht. Denn die private Nutzung des Dienstwagens ist zu versteuern, weil der vom Arbeitgeber überlassene Pkw insoweit einen geldwerten Vorteil auslöst.

Aber wie genau ist der Firmenwagen bzw. Dienstwagen zu versteuern?

Es stehen zwei Methoden zur Verfügung, nach denen die Höhe des geldwerten Vorteils ermittelt werden kann:

  • pauschale 1-%-Methode
  • Fahrtenbuchmethode

Hinweis: Pro Jahr und Fahrzeug darf nur eine der beiden Methoden angewandt werden!

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Wagen oder tut dies ein Dritter aufgrund des Dienstverhältnisses, so sind hinsichtlich der Besteuerung zunächst einmal die folgenden Aspekte zu beachten:

  • Grundsatz: Auch wenn der Arbeitgeber sämtlichen Kfz-Aufwand – vom Kaufpreis, den Leasingraten bis hin zu den Benzinkosten für die Urlaubsfahrt – übernimmt, wird lediglich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat beim Mitarbeiter als geldwerter Vorteil erfasst, der zu versteuern ist. Dies gilt selbst dann, wenn er den gestellten Wagen ausgiebig für private Wochenend- und Ferientrips nutzt. Arbeitgeber können im Gegenzug die Nettofahrzeugkosten sowie die Umsatzsteuer als Betriebsausgaben abziehen. Zu beachten ist aber, dass die 1-%-Regelung für die Besteuerung nur dann zur Anwendung kommen darf, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.
  • Fahrtenbuch: Der private Nutzungswert eines Dienstwagens darf mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Privatfahrten angesetzt werden, wenn der Nutzer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hat.
  • Zuzahlungen zum Dienstwagen: Zahlt der Arbeitnehmer für die Kfz-Nutzung ein Entgelt, mindert dies in bestimmten Fällen den zu versteuernden Nutzungsvorteil nach der 1-%-Methode bzw. nach der Fahrtenbuchmethode.
  • Privatnutzungsverbot: Der Firmenwagen ist vom Arbeitnehmer nicht zu versteuern, wenn die Privatnutzung des Wagens nachweislich ausgeschlossen ist. Hierzu sollte in der Dienstwagenvereinbarung ein Verbot von Privatfahrten formuliert werden.
  • Pendelstrecke zur Arbeit: Im Rahmen der 1-%-Methode kommen für Fahrten zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte im Regelfall zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat als Vorteil hinzu und sind entsprechend zu versteuern. Selbst wenn Mitarbeiter für den Dienstwagen nichts zahlen brauchen, können sie ihre Pendelfahrten zur Arbeit allerdings im Gegenzug über die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen (gilt auch bei der Fahrtenbuchmethode). Entsprechend weniger ist zu versteuern.
  • Abwesenheit: Die 1-%-Methode darf gänzlich entfallen, wenn der Dienstwagen einem Mitarbeiter für einen vollen Monat – etwa bei Krankheit oder Urlaub – nicht zur Verfügung steht und im Betrieb abgestellt wird. Dann ist der Dienstwagen nur für den Rest des Jahres zu versteuern.
  • Kostendeckelung: Der pauschal ermittelte Vorteil nach der 1-%-Methode kann in Einzelfällen höher sein als die gesamten Kosten, die dem Arbeitgeber für das Fahrzeug entstanden sind. In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer seinen geldwerten Vorteil auf die Höhe der Gesamtkosten begrenzen (sogenannte Kostendeckelung).
  • Escape-Klausel: Die monatliche Lohnsteuer ermittelt der Arbeitgeber zumeist pauschal nach der 1-%-Methode. Der Arbeitnehmer darf in seiner Steuererklärung aber später den Aufwand, der für private Touren tatsächlich angefallen ist, mittels Fahrtenbuch gegenüber dem Finanzamt nachweisen (sogenannte Escape-Klausel). Das Amt berechnet den Vorteil dann nach den (niedrigeren) tatsächlichen Kosten und erstattet die zu viel gezahlte Lohnsteuer, die wegen der zunächst angewandten ungünstigeren 1-%-Besteuerung abgeführt wurde, über den Einkommensteuerbescheid zurück.

Hinweis: Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die Höhe der Dienstwagenkosten mitteilt. Die Angabe muss folgende Kostenpositionen beinhalten: Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Benzin-, Reparatur- und Pflegekosten, Abschreibungen oder Leasingraten (sämtliche angefallenen Aufwendungen eines Jahres). Dieser Anspruch besteht immer dann, wenn Arbeitnehmer mit diesen Daten eine Steuererstattung geltend machen können (arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Firma).


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Themenseiten Dienstwagenregelung: Alle weiterführenden Beiträge auf einen Blick

Zu guter letzt sehen Sie hier eine Übersicht über alle Inhalte dieser Themenseiten. Über die folgenden weiterführenden Links erhalten Sie detaillierte Informationen zu allen Aspekten rund um das Thema Dienstwagen. Weiter unten ergänzen wir für Sie außerdem laufend aktuelle Urteile und BMF-Schreiben, die sich mit dem Firmenwagen befassen. Lesen Sie jetzt weiter.

1. Einführung Dienstwagenregelung

2. Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

3. Wie ist der Dienstwagen zu versteuern?

4. Die 1 Prozent Regelung

5. Die Fahrtenbuchmethode

6. Zuzahlungen des Arbeitnehmers (zu den Firmenwagen-Kosten)

7. Vorteilsversteuerung vs. Werbungskostenabzug beim Dienstwagen

Dienstwagen: 8. Privatnutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer

9. Welche weiteren Fahrtkosten lassen sich steuerlich absetzen?

10. Exkurs Dienstfahrrad: Alle Informationen rund um die Nutzung von (Elektro-) Dienstfahrrädern

11. Die wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen rund um Dienstwagen

 

Aktuelle gerichtliche Entscheidungen, BMF-Schreiben und Gesetzesänderungen rund um das Thema Dienstwagen:

BFH, Beschl. v. 31.05.2023 - X B 111/22 – Privatnutzung und 1-%-Regel bei Handwerkerfahrzeug

BFH, Urt. v. 30.06.2022 - V R 25/21 – Firmenwagen: Privatnutzung und tauschähnlicher Umsatz

BFH, Urt. v. 09.06.2022 - VI R 26/20 – Fahrten zum Arbeitsplatz: Welche Kosten sind voll absetzbar?

BFH, Urt. v. 17.05.2022 - VIII R 26/20 – Firmenwagen: Leasingzahlungen und Kostendeckelung

BMF-Schreiben vom 07.02.2022 zur Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen

BMF-Schreiben vom 5.11.2021: Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs für private Fahrten

E-Fahrzeuge: Einkünfte erzielen durch Klimaschutzregeln

Firmenwagen: Welche Folgen haben Zahlungen des Arbeitnehmers? – BFH, Beschl. v. 16.12.2020 – VI R 19/18

Betriebliche Pkw-Nutzung: Was reicht als Nachweis?

EuGH-Urteil: Umsatzsteuer für die Überlassung des Firmenwagens – EuGH, Urt. v. 20.01.2021 - Rs. C-288/19?

Firmenwagen: Anschein der privaten Nutzung reicht aus – BFH, Beschl. v. 16.10.2020 - VI B 13/20

Firmenwagen: Nachweis fast ausschließlicher betrieblicher Nutzung – BFH, Urt. v. 15.07.2020 - III R 62/19

FG Köln: Das ist bei der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zu beachten!

Kfz: Wie wird die Umsatzsteuer bei Gemischtnutzung berechnet? – BFH, Urt. v. 03.03.2011 - V R 23/10, BStBl 2012 II 74

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Pkw-Nutzung: zeitweilige Nutzung, Leasing, Zuzahlung

 

Pkw-Nutzung Unternehmer

Was müssen Unternehmer bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten? Diese Infografik unterstützt Sie dabei, Ihrem Mandanten die Antworten anschaulich zu erklären.

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Mandantenmerkblatt: Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer - Pkw und E-Bike

Bei Dienstwagen und E-Bike gibt es einiges zu beachten. Mit diesem Merkblatt geben Sie Ihren Mandanten die Infos an die Hand, die sie brauchen.

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