BFH - Beschluss vom 15.12.2006 (II B 26/06)
I. Die B, die seinerzeit alleinige Aktionärin der X-AG war, verpflichtete sich mit Einbringungsvertrag vom 10. Juli 1997, 17,5 % ihrer Beteiligung als Sacheinlage im Wege der Kapitalerhöhung in die Klägerin und [...]