Werbungskosten – Ein Überblick für Steuerberatende

Aktuell: Lesen Sie auch unsere Besprechung der Entscheidung „Vermietung: Wechselkursverluste als Werbungskosten? BFH, Urt. v. 20.06.2023 - IX R 15/21” – Hier klicken, um zum Beitrag zu gelangen!

Werbungskosten sind all jene Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb von Einkommen entstehen. Darunter fallen z.B. Kosten der doppelten Haushaltsführung, Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren uvm. Es handelt sich somit um Kosten, die eigenhändig investiert werden müssen, um einen Beruf (oder auch eine Vermietung) ausüben zu können. Darunter fallen z.B. Büromöbel oder -materialien sowie Reisekosten.

Hintergrund der Werbungskosten ist, dass sie beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden können. Es besteht also die Möglichkeit, sie bei der Steuererklärung von der Besteuerung jeweiliger Einkünfte aus z.B. Lohn, Vermietung etc. abzuziehen. So müssen die Kosten nicht selbst getragen werden.

Dabei sieht die Gesetzgebung allgemein einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.000€ für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor. Durch eine Begründung beim Finanzamt ist es aber auch möglich, einen höheren Betrag von der Steuer abzusetzen.

Da Werbungskosten einen sehr umfangreichen definitorischen Rahmen besitzen, empfiehlt sich zu ihrer Bestimmung die Verwendung eines Steuersoftwareprogramms. So werden keine Kosten übersehen und die Absetzungsmöglichkeiten können voll ausgereizt werden.

 

Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten

Entscheidend ist, dass die fraglichen Kosten in beruflichem Zusammenhang entstanden sind, damit sie als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dabei darf es sich jedoch nicht um eine selbstständige Tätigkeit handeln.

Es kann auch zur sog. „gemischten Veranlassung“ kommen, wenn die Kosten teilweise privat und teilweise beruflich entstanden sind. Dabei muss der berufliche Teil aber erkennbar überwiegen.

Für Werbungskosten ist außerdem ein Beleg erforderlich. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann ein Abzug der Werbungskosten innerhalb der Steuererklärung nur durch eine Glaubhaftmachung der Zweckmäßigkeit der entsprechenden Kosten beim Finanzamt stattfinden.

Eine weitere Möglichkeit, um Werbungskosten abzuziehen, entsteht bei Kosten, die im Zusammenhang mit Kapitaleinnahmen entstanden sind. Hier sind allerdings einige Einschränkungen zu beachten. Denn Kapitalerträge unterliegen nicht der Einkommens- sondern der Abgeltungssteuer.

In einigen Fällen werden Werbungskosten auch bereits vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin berücksichtigt. Dies geschieht im Rahmen des Lohnsteuerabzugs.

 

Aktuelle Entscheidungen rund um die Werbungskosten

Steuerabzug für Kleidung einer Modeinfluencerin?

Influencer nutzen die sozialen Medien, um Produkte zu vermarkten. Aber stellen die Ausgaben einer Modeinfluencerin für Kleidung und Accessoires Betriebsausgaben dar? Das Finanzgericht Niedersachsen hat das abgelehnt. Ein Steuerabzug für gewöhnliche bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires scheidet demnach aus, weil eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich ist. Hier mehr erfahren zu FG Niedersachsen, Urt. v. 13.11.2023 - 3 K 11195/21.

 

Erstattete Kirchensteuer als Werbungskosten?

Arbeitgeber müssen nicht nur Lohnsteuer, sondern ggf. auch Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abführen. In einem BFH-Fall hatte ein Arbeitnehmer nach einer Nacherhebung dem Arbeitgeber Lohnkirchensteuer erstattet. Der BFH hat klargestellt, dass solche Erstattungen keine Werbungskosten des Arbeitnehmers darstellen. Allerdings ist ein Abzug als Sonderausgaben möglich. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 23.08.2023 - X R 16/21.

 

Immobilien: Steuerabzug und Verluste bei Luxusobjekten

Wann ist bei Immobilien die Einkünfteerzielungsabsicht anzunehmen? Wann können Verluste verrechnet werden? Der BFH hat das für Luxusimmobilien geklärt. Demnach sind bei einem Vermietungsobjekt von mehr als 250 qm Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechenbar. Gelingt der Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht nicht, liegt eine steuerlich nicht beachtliche „Liebhaberei“ vor. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 20.06.2023 - IX R 17/21.

 

Vermietung: Wechselkursverluste als Werbungskosten?

Sind Fremdwährungsverluste im Rahmen einer Immobilienfinanzierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar? Der BFH hat das für Verluste aus Zins-Währungs-Swaps abgelehnt, die sich aus einer Finanzierung in Schweizer Franken ergaben. Anders als die Zinszahlungen sind Währungsverluste demnach als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften nicht abzugsfähig. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 20.06.2023 - IX R 15/21.

 

Berufsausbildung: Wann sind Werbungskosten abziehbar?

Wann sind für Studium und Ausbildung Werbungskosten abziehbar? Der BFH hat für eine Rettungshelferausbildung eine „Berufsausbildung“ nach § 9 Abs. 6 EStG in der für den Streitfall geltenden Fassung bejaht. Daher stellten die Aufwendungen für eine nachfolgende Pilotenausbildung vorweggenommene Werbungskosten dar. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Regeln für eine erstmalige Ausbildung verschärft. Hier mehr zu BFH, Urt. v. 12.01.2023 - VI R 41/20 erfahren.

 

Stipendium und Werbungskostenabzug

Sind abziehbare Aufwendungen für ein Studium um Leistungen aus Stipendien zu kürzen? Nach dem BFH liegt Arbeitslohn vor, wenn das Stipendium dem Ersatz von Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dient. Handelt es sich um steuerfreie Ersatzleistungen, müssen die Werbungskosten insoweit gekürzt werden. Im Streitfall ging es um ein Stipendium für ein Masterstudium im Ausland. Bei Leistungen aus einem Stipendium gelten die Zahlungen als Arbeitslohn, wenn diese dem Ersatz von Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit dienen. Hier klicken und weiterlesen.

 

Lohnsteuerhaftung: Was können Geschäftsführer absetzen?

Geschäftsführer können für nicht abgeführte Lohnsteuer haften. Aber ist ein Werbungskostenabzug möglich, soweit angestellte Geschäftsführer für sie selbst betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen wurden? Der BFH hat das im Grundsatz bejaht und Aufwendungen zur Tilgung solcher Haftungsschulden als abzugsfähig eingestuft. Auch das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 08.03.2022 (VI R 19/20) seine Grundsätze für die Abzugsfähigkeit von Haftungsbeträgen eines angestellten Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer konkretisiert. Hier klicken und weiterlesen.

 

Wann sind Kosten für Kleidung steuerlich abziehbar?

Der BFH hat entschieden, dass ein steuerlicher Abzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausgeschlossen ist, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Für einen Abzug kommt nur „typische Berufskleidung“ in Betracht. Alltagskleidung, die auch privat getragen werden kann, kann nicht geltend gemacht werden. Kosten hierfür sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nicht abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seiner Entscheidung vom 16.03.2022 (VIII R 33/18) seine Grundsätze zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für bürgerliche Kleidung weiter konkretisiert. Hier klicken und weiterlesen.

 

Vermietung & Verpachtung: Grundsätze der Einkünfteerzielungsabsicht

Wann liegt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht vor? Der BFH hat die geltenden Grundsätze nochmals konkretisiert: Demnach ist bei Wohnimmobilien, die dauerhaft vermietet werden, typisierend eine Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen. Bei Immobilien, die keinen Wohnzwecken dienen, gilt diese Typisierung nicht. Hier bedarf es jeweils einer näheren Prüfung. Hier klicken und weiter lesen.

 

Projektcontrolling: Finanzierungs- oder Herstellungskosten?

Wie sind im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben Aufwendungen für Projektcontrolling steuerlich einzuordnen? Nach dem BFH können solche Kosten für eine baufachliche Betreuung Finanzierungskosten und damit „Schuldzinsen“ darstellen, wenn bei der Darlehensvergabe vertraglich vorgeschrieben wird, dass für die Bank relevante Unterlagen vorbereitet und Controlling-Reports erstellt werden. Klicken Sie hier, um weiterzulesen.

 

Vermietung & Verpachtung: Absetzbarkeit von Mieterabfindungen

Wann sind Ausgaben von Vermietern als sofort abzugsfähige Werbungskosten und wann als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einzustufen? Das FG Münster hat entschieden, dass Abfindungen, die an Mieter für die Wohnungsräumung gezahlt werden, um danach Renovierungsarbeiten durchzuführen, anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen. Demnach reicht hierfür ein gewisser Zusammenhang zu Baukosten. Klicken Sie hier, um weiterzulesen.

 

Werbungskosten: Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar?

Lesen Sie außerdem unseren Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Werbungskosten, um zu erfahren, wie das Finanzgericht Düsseldorf am 12.01.2021 über die Frage, ob Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten absetzbar sind, entschieden hat. Klicken Sie hier, um weiterzulesen.

 

Werbungskosten bei Immobilien: Erhaltungsaufwendungen im Erbfall

Sind noch nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen komplett beim Erblasser abziehbar? Oder wird die Verteilung beim Erben fortgeführt? Nach dem BFH gilt: Wenn größere Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt worden sind, ist bei einem Erbfall innerhalb des Verteilungszeitraums der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Todesjahr als Werbungskosten abzusetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem aktuellen Urteil vom 10.11.2020 (IX R 31/19) dazu Stellung genommen, ob ein nicht verbrauchter Vortrag an Erhaltungsaufwand beim Tod des Steuerpflichtigen untergeht. Klicken Sie hier, um weiterzulesen.

 

Immobilien: Wann entfällt die Vermietungsabsicht?

Wann kann von einem Wegfall der „Einkünfteerzielungsabsicht“ bei Generalsanierungen von leerstehenden Immobilien ausgegangen werden? Nach dem BFH gilt auch in diesen Fällen: Immobilieneigentümer müssen bei längerem Leerstand im Zweifelsfall durch konkrete Bemühungen ihre fortbestehende Vermietungsabsicht gegenüber dem Fiskus nachweisen. Entscheidend ist dabei eine Würdigung der Gesamtumstände. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 13.01.2015 - IX R 46/13 und BFH, Urt. v. 11.12.2012 - IX R 14/12, BStBl 2013 II 279.

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