Unterliegen Preisgelder der Einkommensteuer? Alles zur Besteuerung von Preisgeld, Stipendien und Gewinnen

Eine typische Mandantenfrage: Müssen Preisgelder und „Gewinne“ (z.B. aus einem Preisausschreiben oder bei Lotto) versteuert werden? Und was ist mit Stipendien? Wie so häufig kommt es auf den Einzelfall an, und so ist es nicht verwunderlich, dass Gerichte regelmäßig zu diesem Thema entscheiden müssen. Auf dieser Seite haben wir die grundlegenden und aktuellen Informationen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Preisgeldern & Co. für Sie gebündelt. Lesen Sie jetzt weiter!

 

Grundsatz: Besteht ein Zusammenhang mit einer Einkunftsart?

Grundsätzlich gilt: Preis unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie in einem untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen – in der Praxis sind das häufig Honorierungen für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen. Ob dieser wirtschaftliche Zusammenghang besteht, darüber wird dann häufig gestritten, wie auch die folgenden Entscheidungen unter anderem zeigen.

 

+++Aktuelle Entscheidungen+++

Fortbildungsförderung: Wann liegt Arbeitslohn vor?

Wann liegt bei der Förderung von beruflichen Fortbildungen Arbeitslohn vor? Der BFH hat entschieden, dass ein teilweiser Erlass eines Förderdarlehens, der nach einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildung gewährt wird, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Denn ein solcher Teilerlass, der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängig ist, stellt insoweit den Ersatz von Werbungskosten dar. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 23.11.2023 - VI R 9/21.

 

Online-Spiele: Wann wird Einkommensteuer fällig?

Wann müssen Gewinne aus Online-Spielen versteuert werden? Das hat der BFH im Fall eines Online-Pokerspielers geklärt. Demnach ist Online-Poker kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Ob gewerbliche Einkünfte oder noch ein privates Hobby anzunehmen sind, hängt von der strukturellen Vergleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden bzw. Berufsspieler ab. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr zum BFH Urteil vom 22.02.2023 - X R 8/21.

 

Preisgeld als lohnsteuerpflichtiges Einkommen

Stellen Preisgelder für Wissenschaftler steuerpflichtigen Arbeitslohn dar? Das FG Münster hat das für ein Preisgeld bejaht, das ein Hochschulprofessor für Leistungen in seinem Forschungsbereich erhalten hatte. Ob Erwerbseinnahmen vorliegen, hängt demnach davon ab, ob die Zuwendung den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat oder eher die Persönlichkeit des Empfängers würdigen soll. Lesen Sie hier unsere Besprechung zur Entscheidung FG Münster, Urt. v. 16.03.2022 - 13 K 1398/20 E.

 

Stipendien: Wann greift die Steuerbefreiung?

Wann sind Stipendien gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei? Der BFH hat näher bestimmt, in welcher Höhe ein Stipendiumsbetrag noch „erforderlich“ ist, um den jeweiligen Lebensunterhalt des Stipendiaten zu bestreiten. Demnach sind - neben dem Lebensalter, der konkreten sozialen Situation und der akademischen Vorbildung des Begünstigten - auch dessen Einkünfte vor dem Stipendium zu berücksichtigen. So hat der BFH im Fall BFH, Urt. v. 24.02.2015 - VIII R 43/12 entschieden: Hier klicken und weiterlesen.

 

Werbungskosten: Studium und Stipendium

Wann sind Aufwendungen für ein Studium als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig? Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Studienkosten für ein Zweitstudium nicht steuerlich berücksichtigt werden können, soweit diese im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für einen Masterstudiengang Stipendiumsleistungen bezogen hatte. Klicken Sie hier und erfahren Sie hier mehr zum Urteil des FG Köln vom 20.05.2016 - 12 K 562/13.

 

BFH: Gewinne aus Fernsehshows können einkommensteuerpflichtig sein

Mit einem vor einiger Zeit veröffentlichten Urteil hat der BFH entschieden, dass der Sieger des TV-Sendeformats "Big Brother" mit dem dort erzielten Projektgewinn in Höhe von 1 Mio. € einkommensteuerpflichtig ist. Der Gewinner der fünften Staffel der Show muss die Gewinnsumme somit mit dem Fiskus teilen und soll nun 700.000 € Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen. Lesen Sie hier, warum der BFH so entschieden hat.

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