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Die normative Grundlage der steuerlichen Ermäßigung bei einer haushaltsnahen Dienstleistung liegt im § 35a EStG. Darunter fallen Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen. Für die verschiedenen Leistungsgruppen sind Ermäßigungen von 20% vorgesehen.
Es herrschen jedoch unterschiedliche Höchstbeträge für die betreffenden Steuererleichterungen. Diese belaufen sich auf bis 510 EUR jährlich für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bis zu maximal 4.000 EUR jährlich für z.B. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen oder für Haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 3 EStG darstellen.
Einen weiteren Fall stellen Aufwendungen dar, die zur Finanzierung der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege anfallen. Hierbei müssen jedoch einige Einschränkungen beachtet werden. Eine Ermäßigung kann hier nämlich nur stattfinden, wenn entsprechende Dienstleistungen enthalten sind, die mit einer Hilfe im Haushalt verglichen werden können.
Außerdem schließen die Abzüge nur Fälle der eigenen Unterbringung in einem Heim oder zur eigenen dauernden Pflege ein. Im Folgenden finden Sie nun unsere weiterführenden Artikel zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistung, mit denen Sie sich optimal auf den Praxisalltag vorbereiten können. Klicken Sie auf den jeweiligen Beitrag, so werden Sie zum gewünschten Inhalt weitergeleitet.
Mit Urteil vom 16.12.2020 (VI R 46/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die Haushaltsersparnis, welche nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, ohne gesonderten Nachweis auch nicht als Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 2 EStG von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden können. Klicken Sie hier, um weitere Informationen bezüglich des Urteils zu erhalten und zu erfahren, wie sich die Entscheidung auf Ihre Beratungspraxis auswirkt!
Sind Erschließungskosten als Handwerkerleistungen abzugsfähig? Lesen Sie hier das lang ersehnte Urteil des BFH. Welche Folgen sind in der Praxis zu beachten? Hier klicken und mehr erfahren!
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