Das häusliche Arbeitszimmer: Einkommensteuerliche Regelungen und Möglichkeiten im Überblick

Kosten für den Arbeitsplatz können oftmals im Rahmen der Einkommensteuer abgesetzt werden – dies gilt auch für das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden. Hier muss jedoch beachtet werden, dass je nach Ausgestaltung und Nutzung des Arbeitsplatzes unterschiedliche steuerliche Absetzungsmöglichkeiten erwachsen. Auch die Anzahl der Personen, die den häuslichen Arbeitsbereich nutzen, kann voneinander abweichende Regelungen verursachen. Um die einkommensteuerlichen Vorschriften bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers korrekt anzuwenden, sollten Sie also besonders wachsam sein.

So gelten strenge definitorische Anforderungen an das fragliche Arbeitszimmer. Ein "Arbeitsecke" im Schlafzimmer würde diesen beispielsweise nicht entsprechen. In diesem Fall gelten Sonderregelungen.

Ausnahmslos abgesetzt werden können die Kosten des häuslichen Arbeitsplatzes zudem nur, wenn es keinen anderen Platz (bspw. in einem Bürobetrieb) gibt. Das häusliche Arbeitszimmer muss damit den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. Der absetzbare Betrag beläuft sich bei Erfüllung dieser Vorgaben auf maximal 1.250 Euro. 

In Anpassung an die bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie gibt es 2020 bzw. 2021 für das Homeoffice im Rahmen einer Corona-Pauschale außerdem weitere Möglichkeiten, Kosten, die für das häusliche Arbeitszimmer anfallen, abzusetzen. 

Im Folgenden finden Sie nun eine Auflistung der neuesten Entscheidungen aus Rechtsprechung und Verwaltung zur einkommensteuerlichen Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers. Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um zum entsprechenden Beitrag zu gelangen.

 

Homeoffice/Arbeitszimmer: Wann Sie in der Einkommensteuererklärung 2023 die tatsächlichen Kosten und wann Sie die Pauschalen ansetzen

In den meisten Steuererklärungen sind mittlerweile Angaben zum Homeoffice, manchmal auch zum häuslichen Arbeitszimmer zu machen. Wie Sie zwischen häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice unterscheiden, was in der Steuererklärung einzutragen ist und in welchem Umfang ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug möglich ist, zeigt der folgende Beitrag. Hier klicken und weiterlesen.

 

BMF-Schreiben 2023 zum Arbeitszimmer: Verwaltung nimmt Stellung zu Änderungen beim Homeoffice ab 2023

Die Arbeitszimmerregelungen wurden ab 2023 grundlegend geändert und eingeschränkt (Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022, BGBl 2022 I Satz 2294).Daneben und teilweise auch stattdessen ist die sog. Homeoffice-Pauschale erhöht worden und soll dauerhaft weiter gelten. Eine steuerfreie Arbeitgebererstattung bleibt jedoch ausgeschlossen. Die Finanzverwaltung hat zu den Neuregelungen einen Anwendungserlass herausgegeben. Hier klicken für eine detaillierte Zusammenfassung des BMF-Schreibens v. 15.08.2023 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027.

 

Werbungskosten: Arbeitszimmer muss nicht erforderlich sein

Wann können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden? Der BFH hat klargestellt, dass ein Abzug von Aufwendungen nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil (VI R 46/17) entschieden, dass bei einem häuslichen Arbeitszimmer der Umfang für die berufliche oder betriebliche Nutzung nicht maßgeblich ist. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr!

 

Arbeitszimmer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns?

Muss bei einem Immobilienverkauf der auf ein Arbeitszimmer entfallene Veräußerungsgewinn versteuert werden? Der BFH hat dim Falle einer privaten Eigentumswohnung, die innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert wurde, entschieden. Klicken Sie hier, um das Urteil zuzugreifen und die Folgen des Urteils bezüglich der Versteuerung des Veräußerungsgewinns zu erfahren. 

 

Arbeitszimmer: Abzug von Umbaukosten für privat genutzte Räume?

Können Kosten für Räume, die auch privat genutzt werden, bei den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer angesetzt werden? Erfahren Sie in diesem Artikel anhand eines BFH-Urteils vom 14.05.2019, welche Umbaukosten eines häuslichen Arbeitsplatzes wie von der Steuer abgezogen werden können. Hier klicken und mehr erfahren.

 

Arbeitszimmer: BMF-Schreiben zu Arbeitgeberleistungen

Was bedeutet es steuerlich, wenn Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszimmer oder eine als Homeoffice genutzte Wohnung vermieten? Das BMF übernimmt bei dieser Frage die Grundsätze des BFH. Was dies nun in der Praxis bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Klicken Sie hier, um auf diesen zuzugreifen.

 

Arbeitszimmer: BMF erlässt Allgemeinverfügung gegen Einsprüche

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die nicht ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzte Arbeitszimmer betrifft. Demnach werden alle hierauf bezogenen Einsprüche und Änderungsanträge flächendeckend zurückgewiesen. Was dies für „Arbeitsecken“ und teilweise privat genutzte Räume bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel. Hier mehr erfahren.

 

Werbungskosten: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers bei Miteigentum

Inwieweit sind Werbungskosten für Miteigentümer einer Wohnung abzugsfähig, wenn diese beruflich genutzt wird? Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen häuslichen und außerhäuslichen Arbeitszimmern. Klicken Sie hier und erfassen Sie das entsprechende Urteil des BFH sowie hilfreiche Praxistipps.

 

Arbeitszimmer: BMF-Schreiben konkretisiert steuerliche Grundsätze

Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig? Das BMF hat hierzu seine Verwaltungsvorgaben an die BFH-Rechtsprechung angepasst und weiter konkretisiert. Die geltenden Grundsätze werden dabei durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Auch auf die bei diesem Thema in der Praxis oft strittigen Sonderfälle wird näher eingegangen. Nähere Informationen erhalten Sie im zugehörigen Artikel: Hier klicken!

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