FG München - Urteil vom 16.09.2010 (14 K 3640/09)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. I. Streitig ist, ob der Kläger im Hinblick auf Werbemaßnahmen und seine Teilnahme an Autorennen Unternehmer war und ihm der Vorsteuerabzug [...]