FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 28.03.2013 (3 - S 4503/6)
Mit dem Bezugserlass war angewiesen worden, dass sog. schwimmende Häuser, die dauerhaft für Wohn- und Arbeitszwecke auf dem Wasser bestimmt sind, unter bestimmten Voraussetzungen als Gebäude auf fremdem Grund und Boden [...]