BFH - Beschluss vom 09.03.2006 (V B 77/05)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Organträgerin einer GmbH. Sie berechnete die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten. Streitig ist, ob die GmbH hinsichtlich drei verschiedener Baumaßnahmen bis [...]