Außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG: Darauf müssen Sie besonders achten!

Außerordentliche Einkünfte sind solche, die das Einkommen steigern und nicht alltäglich sind, sondern außerordentlich innerhalb einer Einkunftsart sind. Weiterhin ziehen diese oft eine hohe Steuerprogression mit sich.

Gemäß § 34 EStG können folgende Einkünfte als außerordentlich gelten:

  • Veräußerungsgewinne - beispielsweise aus einer Betriebsveräußerung,
  • Entschädigungen, beispielsweise für die Aufgabe einer Tätigkeit oder die Einhaltung eines Wettbewerbverbots,
  • Einnahmen aus Nutzungsvergütungen und Zinsen, sofern es sich um eine Nachzahlung für mehr als drei Jahre handelt,
  • Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
  • Abfindungen nach Arbeitsplatzverlust

Die folgenden Beiträge beschäftigen sich genauer mit der Besteuerung sowie mit grundsätzlichen Voraussetzungen außerordentlicher Einkünfte. Lesen Sie jetzt weiter!

 

Erstattungszinsen: Gilt die Tarifbegünstigung?

Kann die Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG auch für die Zinsen einer entsprechenden Steuererstattung geltend gemacht werden? Der BFH hat das bejaht. Demnach kann nicht nur die zugrundeliegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten als außerordentliche Einkünfte tarifbegünstigt sein, sondern auch die sich daraus ergebenden Erstattungszinsen. Hier klicken und mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 30.08.2023 - X R 2/22.

 

Lohnsteuerhaftung: Was gilt bei Abfindung und Vorruhestand?

Der BFH hat für das „Mannheimer Modell“ zur Finanzierung des Vorruhestands bestimmt, wann Arbeitgeber für Lohnsteuer haften. Demnach fließt Arbeitslohn bei einer Abfindungszahlung auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über das Wertguthaben oder die Übertragung auf die Rentenversicherung unwirksam sein sollte - soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis trotzdem bestehen lassen. Hier klicken und mehr erfahren zum BFH Urteil vom 03.05.2023 - IX R 25/21.

 

Abfindungen: Steuerermäßigung bei mehreren Teilleistungen

Wann ist die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG („Fünftelregelung“) anwendbar? Was gilt bei mehreren Abfindungszahlungen des Arbeitgebers? Nach einem nun amtlich veröffentlichten BFH-Urteil kann eine einheitliche, in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlte Entschädigung vorliegen, wenn alle Teilleistungen auf das Ende des Arbeitsverhältnisses zurückgehen. Hier mehr zum BFH-Urteil vom 06.12.2021 (IX R 10/21) erfahren.

 

Abfindungen als außerordentliche Einkünfte

Wann stellen Abfindungen bei Arbeitsplatzverlust „außerordentliche Einkünfte“ dar? Wann greift die Steuerermäßigung nach § 34 EStG? Nach dem BFH können auch mehrere Teilzahlungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine einheitliche Leistung darstellen. Eine „Zusammenballung“ von Einkünften gemäß § 34 EStG setzt aber die Auszahlung in einem einzelnen Veranlagungszeitraum voraus. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr in unserer Besprechung zu BFH, Urt. v. 06.12.2021 - IX R 10/21.

 

Überstunden: Steuerermäßigung bei mehrjähriger Tätigkeit

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG bei der Vergütung von Überstunden? Der BFH hat klargestellt, dass die Tarifermäßigung auch bei variablen Lohnzahlungen wie Überstundenvergütungen angewendet wird. Bei einer nachgezahlten Vergütung ist ausschlaggebend, dass sie für eine Tätigkeit gezahlt wird, die sich über mehr als zwölf Monate und mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!

 

Arbeitslohn: Steuerermäßigung bei mehrjähriger Tätigkeit

Wann greift die begünstigte Besteuerung nach § 34 EStG für mehrjährige Tätigkeiten? Der BFH hat klargestellt: Die Vergütung muss mit der Dauer der Tätigkeit zweckmäßig verknüpft sein. Es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber den Lohn lediglich in einem späteren Veranlagungszeitraum ausgezahlt hat. Was die Sachlage im Streitfall war und wie die Grundsätze auf den Streitfall angewendet wurden, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag. Klicken Sie hier!

 

Honorarnachzahlungen können auch bei Freiberuflern außerordentliche Einkünfte darstellen

Bei Selbstständigen führen Nachzahlungen in der Regel nicht zu begünstigten mehrjährigen Vergütungen, da Einnahmeschwankungen hier die Regel sind. Dies gilt aber nicht für bestimmte Sondersituationen. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!

Spezialreport: 5 Tipps für die ESt-Erklärung 2023

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