BFH - Beschluß vom 08.10.1998 (IX S 8/98)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde der Antragsteller wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts als unzulässig verworfen, weil die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht [...]