FG Hessen - Urteil vom 23.07.2018 (7 K 1579/17)
Der Ablehnungsbescheid vom 15. November 2016 und die Einspruchsentscheidung vom 25. September 2017 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, für erstattete Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 40.443,40 € nach § [...]