BGH - Beschluss vom 31.10.2023 (AnwSt (B) 2/23)
Die Rüge des Rechtsanwalts vom 4. Oktober 2023, durch den Beschluss des Senats vom 1. September 2023 in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden zu sein, wird auf seine Kosten verworfen. Der [...]