BFH - Beschluß vom 13.11.1991 (I B 72/91)
I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine inländische GmbH, deren Geschäftsanteile zu 99,5 v. H. von der inländischen B-GmbH und zu 0,5 v. H. von der A-Inc, einer mit Sitz im US-Staat [...]