BMF - Schreiben vom 08.03.1991 (IV B 6 - S 2333 - 2/91)
Beschäftigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt im ehemaligen Bundesgebiet hatten und für begrenzte Zeit im Beitrittsgebiet beschäftigt sind, werden in der Kranken-, Renten-, Unfallversicherung [...]