FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.05.2022 (2 K 2193/21)
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 1.November 2021 verpflichtet, die Umsatzsteuerfestsetzung für 2018 dahingehend zu ändern, dass Vorsteuern i.H.v. 912.082,07 € berücksichtigt werden. Die [...]