BFH - Beschluß vom 02.11.2000 (X B 39/00)
Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg - teils, weil es nicht in der erforderlichen Weise begründet wurde (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), teils, weil die Verfahrensfehler, welche die Kläger und [...]