BMF - Schreiben vom 15.07.1998 (S 0062)
1. Die Vorschrift bestimmt u. a., daß die Steuervergünstigung nur gewährt wird, wenn ein steuerbegünstigter Zweck (§§ 52 bis 54), die Selbstlosigkeit (§ 55) und die ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung (§§ [...]