BFH - Beschluss vom 27.10.2010 (VIII B 64/10)
Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegen nicht vor. 1. Soweit das Finanzgericht im Streitfall davon abgesehen hat, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen, [...]