BFH - Beschluss vom 10.11.2010 (VIII B 78/10)
Die Beschwerde ist unbegründet. Der von den Klägern und Beschwerdeführern gerügte Verfahrensmangel der unterlassenen Aussetzung des Verfahrens liegt nicht vor. Zwar kann das Unterlassen der Aussetzung des Verfahrens [...]