BFH - Beschluss vom 16.11.2005 (IX B 159/05)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es ist schon zweifelhaft, ob ihre Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht. Denn hinsichtlich der grundsätzlichen [...]