FG Münster - Urteil vom 21.11.2014 (4 K 1829/14 E)
Streitig ist die Anerkennung von Scheidungs- und Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastungen. Die Klägerin wurde im Streitjahr 2013 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Sie war als [...]