FG Hamburg - Urteil vom 11.03.1992 (V 317/88)
Die Klägerin zu 1, eine GmbH & Co KG, bestand im Streitjahr aus der persönlich haftenden und allein geschäftsführungsbefugten . . . GmbH als Komplementärin, diese vertreten durch den Geschäftsführer . . . , und den [...]