OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.10.2011 (4 E 1040/11)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Sie ist entgegen der Auffassung der [...]