BFH - Urteil vom 02.10.1985 (II R 214/82)
I. Zwischen der Klägerin, einer GmbH, und der Beigeladenen, der alle Anteile an der Klägerin gehörten, bestand am 31. Dezember 1976 ein steuerlich anerkanntes Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvereinbarung. [...]