FG Köln - Urteil vom 17.03.2005 (10 K 4761/03)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen zum 31. März 1998 Teilleistungen vorlagen, die noch zum Umsatzsteuersatz von 15 % abgerechnet werden konnten. Zwischen der Klägerin und der [...]