BFH - Beschluß vom 13.12.2000 (X B 112/99)
Die Rechtsmittel haben keinen Erfolg --teils, weil sie nicht in der erforderlichen Weise begründet wurden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), teils, weil die Zulassungsgründe, welche die Kläger und [...]