BFH - Beschluss vom 19.11.2003 (I B 87/03)
I. Weil die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, für die Streitjahre 1994, 1995, 1998 und 2000 zwar Umsatzsteuer-Voranmeldungen, jedoch keine Jahressteuererklärungen abgegeben hatte, schätzte der [...]