FG Köln - Urteil vom 19.11.2003 (14 K 2240/00)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der vom Kläger geführte Geschenkehandel als Liebhaberei anzusehen ist und deshalb keiner steuerlichen Einkunftsart unterliegt. Die Kläger sind zur Einkommensteuer [...]