FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 27.11.2024 (3 K 164/22)
Die Stromsteuerbescheide vom ..., vom ... und vom ..., alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ..., werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung ist im Kostenpunkt vorläufig [...]