BFH - Urteil vom 05.11.1993 (VI R 16/93)
Anläßlich einer Lohnsteueraußenprüfung wurde festgestellt, daß die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, in dem Zeitraum von März 1983 bis September 1988 Löhne als Aushilfslöhne nach § 40a Abs. 2 des [...]