FG Brandenburg - 27.11.1997 (5 K 115/97 E)
Im Schrifttum wird allgemein ein Zeitraum von vier Wochen oder einem Monat als angemessen angesehen (Tiedchen, BB 1996, 1033); das FG hat dies offengelassen. Für die Angemessenheit der Fristdauer ist es aber [...]