BFH - Beschluß vom 22.10.1997 (X B 101/97)
Grundsätzlich unbeachtlich in diesem Verfahren sind Angriffe, die sich allein gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils wenden (s. Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, [...]