BFH - Beschluß vom 17.12.2001 (VI B 230/99)
Die Beschwerde ist unbegründet. Gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses [...]