BFH - Beschluß vom 04.12.2001 (X B 71/01)
Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg, weil es nicht in der erforderlichen Weise begründet wurde (§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- in der für den Streitfall allein maßgeblichen, seit 1. Januar 2001 [...]