BFH - Urteil vom 16.12.2004 (IV R 4/04)
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewirtschaftet ein eigenes Grundstück von 0,7 ha sowie zugepachtete Flächen von 5,88 ha, auf denen er Futter wie z.B. Gras, Heu, Topinambur, Grünkohl, Markstammkohl, Runkelrüben [...]