BFH - Beschluss vom 22.11.2005 (IX B 149/05)
Das Rechtsmittel ist unzulässig. 1. a) Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine [...]