BFH - Beschluss vom 28.11.2007 (XI B 172/06)
Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Revision zuzulassen, wenn die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [...]