BFH - Beschluss vom 20.08.2012 (III B 33/12)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielte in den Streitjahren 2005 bis 2008 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige [...]