LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 18.04.2024 (L 4 KR 2825/23 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. August 2023 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 1. Der Senat entscheidet über die [...]