OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.04.2024 (2 E 44/22)
Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird für die Zeit bis zur teilweisen Umstellung der Klageanträge im Schriftsatz vom 3. April 2020 auf 923,674,23 und [...]